Dokdo
Dokdo, sowie die benachbarte Insel Ulleungdo sind seit jeher koreanisches Staatsgebiet. Dies geht aus zahlreichen historischen Dokumenten hervor, darunter Karten, Staatsdokumente, und Augenzeugenberichte aus mehreren Jahrhunderten.
Streitpunkt kartographische Grundlagen des Besitzanspruchs: Detailierte Darstellung, geographische Bezeichnungen und kollektives Wissen in der Bevölkerung
In der Originalversion der überarbeiteten Gesamtausgabe japanischer Land- und Straßenkarten, einer 1779 privat beauftragten Kartenkollektion, sind die beiden Inseln Ulleungdo und Dokdo farblich nicht markiert, ebenso wie die koreanische Halbinsel. Diese beiden Inseln liegen des Weiteren außerhalb des Netzes japanischer Längen- und Breitengradangaben, was darauf hinweist, dass diese außerhalb des japanischen Territoriums liegen. In der Zwischenzeit wurden eine Menge weiterer alter japanischer Karten, wie beispielsweise die 1876 vom japanischen Ministerium für Seefahrt veröffentlichte Chosen Tokai Kaiganzu, die „Karte der koreanischen Ostküste“, die die beiden Inseln als koreanisches Territorium verzeichnet, wieder aufgelegt, und von der japanischen Regierung publiziert.
Seit die Tokugawa Shogunate im Jahr 1696 japanischen Fischern offiziell untersagte das Ostmeer bis zur Insel Ulleungdo zu durchqueren, geriet die tatsächliche geographische Lage der beiden Inseln mehr und mehr in Vergessenheit. Dadurch enstand in der japanischen Bevölkerung ein zunehmend vages und konfuses Wissen über die beiden Inseln, was sich auch in unterschiedlichen Namen für die beiden geographischen Orte zeigt, da Ulleungdo und Dokdo in Japan als „Matsushima“, „Riyanko Island“, „Ranko Island“ und „Takeshima“ bezeichnet werden.
Während in Japan ein etwas konfuses Wissen über die beiden Inseln im Ostmeer herrschte, erkannte Korea Dokdo bereits seit der ersten Besiedelung Ulleungdos als koreanisches Staatsgebiet an, und verzeichnete die Insel, die bei klarer Sicht mit dem bloßen Auge zu erkennen ist, auf koreanischen Karten. Diese frühe Integration Dokdos in koreanisches Staatsgebiet wurde bereits während der Joseon Dynastie in Regierungsdokumenten festgehalten, die ein detailiertes Wissen über Dokdo dokumentieren: darunter die Sejong Sillok Jiriji (Geographische Aufzeichnungen in den Analen König Sejongs) von 1454, die Sinjeung Dongguk Yeoji Seungnam (Die überarbeitete, vergrößerte geographische Erfassung Koreas) von 1530, die Dongguk Munheon Bigo (Sammlung von Dokumentationen über Korea) von 1770, und das Mangi Yoram (Das Buch der Zehntausend Regierungsstrategien) von 1808. Die beiden letzteren Dokumente, Dongguk Munheon Bigo (1770) und Mangi Yoram (1808) beinhalten bereits eine detailgenaue geographische Beschreibung, die lautet: „Ulleungdo und Usando gehören zum Land Usan, und Usando ist die Insel, die von den Japanern Songdo (Matsushima) genannt wird.“ Kein anderes Dokument dieser Zeit verzeichnet eine deutlichere Darstellung, die belegt, dass Usando ein früherer Name Dokdos war.
Ein wichtiges japanisches Dokument, das den An Yong-bok–Vorfall dokumentiert, das „Einbändige Memorandum über das koreanische Boot, das im 9ten Jahr Genroku den Kai entlang kam“, das im Jahr 2005 auf der Insel Oki entdeckt wurde, verzeichnet unmissverständlich, dass die Inseln Ulleungdo und Dokdo der Provinzverwaltung von Gangwondo des Joseon Reiches unterstellt waren. Obwohl einige historische Karten Koreas die tatsächliche Lage und Größe Dokdos nicht maßstabgetreu wiedergeben, hauptsächlich aufgrund mangelnder kartographischer und geographischer Kenntnisse der Zeit, kann diese Tatsache nicht als Nachweis dienen Korea habe nicht von der Existenz Dokdos gewusst, bzw. Dokdo habe sich nicht im Hoheitsgebiet Koreas/Joseons befunden.
Streitpunkt Staatshoheit, offizielle Grenzen und Transiterlasse
Eine weitere wichtige Begebenheit im Streit über die Territorialrechte auf Dokdo ist die Tatsache, dass für eine Fahrt auf landeseigene Inseln weder Lizenzen, noch staatliche Berechtigungsschreiben oder Visa nötig sind. Daher ist bereits die Tatsache, dass von der Shogunate Reiseberechtigungen ausgestellt, bzw. Transitverbote nach Dokdo und Ulleungdo erlassen wurden, ein Beweis dafür, dass die Tokugawa Shogunate weder Ulleungdo, noch Dokdo als japanisches Territorium anerkannten. Dies belegen einige historische Dokumente, die seit dem 17. Jahrhundert in Japan verfasst wurden. Als beispielsweise die Edo Shogunate Ende des 17. Jahrhunderts ein Transitverbot zur Insel Ulleungdo verkündete, erkundigte sie sich bei der Tottori Präfektur, ob „zu [dieser] Präfektur noch andere Inseln gehörten außer Takeshima [Ulleungdo]“. Die offizielle Antwort der Präfektur lautete damals, dass „keine weiteren Inseln, auch nicht Takeshima und Matsushima“, unter die Jurisdiktion der Tottori Präfektur fielen. Ein anderes japanisches Dokument, das im Familienbesitz der Oya-Familie gefunden wurde, belegt weiterhin, dass Dokdo von den Japanern lange Zeit nicht als selbständige Insel, sondern nur als Inselverband mit Ulleungdo wahrgenommen wurde. In besagtem Familiendokument heißt es: „Matsushima [Dokdo] in Takeshima [Ulleungdo]“, und „Matsushima nahe Takeshima.“ Das von der Shogunate erlassene Transitverbot nach Ulleungdo beinhaltete daher ebenfalls ein Transitverbot nach Dokdo.
Nicht nur Differenzen in der Bennenung der Inseln belegen, dass Japan keine eindeutige Vorstellung von Dokdo und Ulleungdo hatte, sondern auch offizielle Dokumente verzeichnen, dass diese Insel/n außerhalb des japanischen Staatsgebietes liegen. Das Onshu Shicho Goki (Verzeichnis der Beobachtungen in der Provinz Oki, 1667), das Mitte des 17. Jahrhunderts veröffentlicht wurde, beschreibt anschaulich, dass die Japaner nach eigenen Angaben Dokdo nicht für japanisches Territorium hielten: „Die Insel Oki bildet die nordwestliche Grenze des Landes Japan.“ Weiter manifestierte „Dajokan“, der große Rat Japans, im Jahr 1877 offiziell, dass Dokdo nicht japanischer Territorialrechte unterstand, und bezog sich auf ein koreanisch-japanisches Abkommen Ende des 17. Jahrhunderts: „Bezüglich der Insel Takeshima [Ulleungdo] und der anderen Insel [Dokdo] ist zu verzeichnen, dass unser Land keinerlei Ansprüche auf diese Gebiete hat.“
Etwa zur selben Zeit veröffentlichte das japanische Außenministerium ein ähnliches Dokument mit Titel Chosenkoku Kosai-Shimatsu Naitansho (Vertrauliches Dokument über die Grundlage der koreanisch-japanischen Beziehungen, 1870), das nach einer geheimen Untersuchung darlegte, wie „Takeshima [Ulleungdo] und Matsushima [Dokdo] von Joseon annektiert wurden“, und somit Dokdo öffentlich als koreanisches Territorium anerkannte.
Streipunkt Glaubwürdigkeit koreanischer und japanischer Quellen
Ein weiterer Streitpunkt in der Territorialrechtsfrage um Dokdo ist die Glaubwürdigkeit der zur Argumentation herangezogenen Dokumente. Bislang äußert Japan noch immer Zweifel an der Glaubwürdigkeit koreanischer Quellen, insbesondere an der Darstellung An Yong-boks Taten auf seiner Reise nach Japan, was jedoch als haltloses Argument gesehen werden muss, da der „Bibyeonsa“ (der Rat für Grenzsicherung) der Joseon Dynastie intensive Nachforschungen und Aufzeichnungen veranlasst hatte. Die japanische Haltung der Diskreditierung koreanischer Quellen muss als inakzeptabel bezeichnet werden, wenn diese auf der Tatsache basieren, dass sich gewisse historische Darstellungen nur in koreanischen, nicht aber in japanischen Dokumenten der Zeit finden.
Die Aufzeichnungen über Ans Aktivitäten in Japan sind in einigen wichtigen Regierungsdokumenten der Joseon Dynastie belegt, wie beispielsweise in den Sukjong Sillok (den rechtmäßigen Aufzeichnungen des Königs Sukjong), den Seungjeongwon Ilgi (den Tagebüchern des königlichen Sekretärs), und in der Dongguk Munheon Bigo (Sammlung der Dokumente über Korea). Auch die japanischen Quellen Takeshima Kiji, Takeshima Tokai Yuraiki Basho Hikae (Auszüge aus den Aufzeichnungen von der Reise nach Takeshima [Ulleungdo]), eine nichtauthorisierte Ausgabe der Chronologie der Familie Hoku, Inpu Nepyo, und Takeshima Ko (eine Studie über Takeshima), belegen seine Taten.
Die Arbeit An Yong-boks in Japan brachte Verhandlungsgespräche zwischen Japan und Joseon in Gang, in denen Japan die Zugehörigkeit Ulleungdos und Dokdos zu Korea formal anerkannte. Als nach dem An Yong-bok-Vorfall ein politischer Kampf über die Territorialrechte entbrannte, veranlasste die Edo Shogunate 1695 eine Untersuchung in der Tottori-Präfektur, die klären sollte, zu welchem Zeitpunkt Ulleungdo und Dokdo der Präfektur unterstellt wurden. Wenig später sandte die Präfektur eine offizielle Benachrichtigung an die Edo Shogunate, dass keine der beiden Inseln zur Präfektur gehörten.
Das Transiverbot der Shogunate, das Japanern jegliche Reise nach Ulleungdo untersagte, wurde 1696 erlassen, es vergingen jedoch weitere 8 Monate bis dieser Erlass den Bewohnern von Yonago überbracht wurde. Die Fischer der Region Yonago konnten bis zu diesem Zeitpunkt, 8 Monate nach Erlass des Transitverbots, nach Ulleungdo segeln. Daher kann die Überlieferung An Yong-boks, die die Präsenz japanischer Fischer im Hoheitsgebiet Ulleungdos im Mai des selben Jahres verzeichnet nicht als falsch zurückgewiesen werden.
Ein japanischer Untersuchungsbericht („Einbändiges Memorandum über das koreanische Boot, das im neunten Jahr Genroku den Kai entlang kam“) zur An Yong-bok-Kontroverse, der im Jahr 2005 entdeckt wurde, verfügt über einen Anhang mit den Namen der acht Joseon Provinzen, die auf einer Karte An Yong-boks verzeichnet waren. Dieser Anhang weist die beiden Inseln Ulleungdo und Dokdo der Provinz Gangwon-do zu, was deutlich belegt, dass An den japanischen Untersuchungsbeauftragten die Zugehörigkeit der beiden Inseln dargelegt hatte.
Streitpunkt Erneuerung des japanischen Besitzanspruches von 1905 und Annexionsbestrebungen Japans
Es ist eine widersprüchliche Logik für Japan zu behaupten, dass 1905 die Eingliederung Takeshimas [Dokdos] in das japansische Hoheitsgebiet erneut bekräftigt wurde, wenn gleichzeitig die Auffassung vertreten wird, Dokdo sei schon jeher japanisches Gebiet gewesen. Um ein solches Argument plausibel zu erklären, hätte Japan seinen Herrschaftsanspruch über das gesamte Hoheitsgebiet erneuern müssen, nicht nur über die Insel Dokdo. Korea bestätigte die offizielle Zugehörigkeit Dokdos zu koreanischem Hoheitsgebiet im Jahr 1906, sobald der 1905 verkündete Besitzanspruch Japans bekannt wurde, konnte jedoch unter dem japanischen Protektoratspakt von 1905 keine diplomatischen Schritte auf internationaler Ebene einleiten, da Korea unter dem Protektorat sämtliche dipolmatischen Rechte verloren hatte. Japan versuchte die Eingliederung Dokdos in japanisches Hoheitgebiet als Eingliederung einer terra nullius (eines unbewohnten Landes) zu deklarieren, was später in den Wortlaut „Bestätigung des Besetzungsanspruchs“ abgeändert wurde. Auch dies beweist, die schwache Beweislage der japanischen Besitzargumentation.
Historische Dokumente belegen, dass ein japanischer Robbenfischer namens Nakai Yosaburo, im Wissen, dass Dokdo zum koreanischen Staatsgebiet gehört, eine Petition bei der koreanischen Regierung stellen wollte, um Exklusivrechte für die Seelöwenjagd im Gebiet um Dokdo zu erhalten. Dieser Fischer wurde von den Beamten des japanischen Außenministeriums und des Ministeriums für Seefahrt dazu angehalten eine formale Aufforderung bei der japanischen Regierung zu stellen, und um die Eingliederung des Gebietes in die Shimane Präfektur zu bitten. Zur selben Zeit sprach sich ein japanischer Beamter im Innenministerium gegen eine solche Annexion Dokdos aus. Er wird mit den Worten: „ Wenn wir diese nutzlosen Felsen koreanischen Lands in die japanischen Gebiete eingliedern, wird das bei ausländischen Beobachtern die Frage aufwerfen, ob Japan plant Korea zu annektieren“ zitiert.
Streitpunkt internationale Anerkennung koreanischer Besitzansprüche
Die königliche Verfügung Nummer 41, des Jahres 1900, belegt eindeutig, dass Korea die Herrschaft über Dokdo besaß. In Anbetracht der geographischen Lage Dokdos, in unmittelbarer Nähe zu Ulleungdo, und der Tatsache, dass Dokdo im alltäglichen Sprachgebrauch der Bewohner Ulleungdos als „Dokseom“ (oder „Dolseom“, was beides „Felseninsel“ bedeutet) bezeichnet wird, besteht kein Zweifel, dass der geographische Name der königlichen Verfügung, „Seokdo“, was ebenfalls „Felseninsel“ bedeutet, die Insel Dokdo beschreibt. Der Bericht eines Bewohners von Ulleungdo, Hong Jae-hyeon, aus dem Jahr 1947 bekräftigt die Bedeutung Dokdos als Fischereigrund für die Bewohner Ulleungdos, vor, und auch nach 1905.
Anfangs erkannten die USA die koreanischen Besitzansprüche auf Dokdo an, revidierten diese jedoch auf Druck japanischen Lobbyings. Im Hinblick auf territoriale Streitfragen zeigt Japan jedoch keine einheitliche Linie. Die Behauptung Dokdo gehöre zum japanischen Hoheitsgebiet widerspricht nicht nur dem Friedensvertrag von San Francisco, in dem dieser Besitzanspruch in keinster Weise erwähnt wird, sondern stellt auch die japanische Haltung gegenüber Vereinbarungen in Friedensverträgen in Frage. Während einerseits auf einen Besitzanspruch auf Dokdo bestanden wird, missachtet Japan einen Friendensvertrag, der die Kuril Inseln (in Japan bekannt unter dem Namen „die vier nördlichen Gebiete“) eindeutig als russischen Besitz deklarieren.
Die Hauptversammlung der alliierten Streitkräfte handelte während der Besetzung Japans gemäß der Verfügung SCAPIN-677, die im Wortlaut festhält: „Als Grundlage dieser Verfügung wird festgehalten, dass das Hoheitsgebiet Japan die vier Hauptinseln Hokkaido, Honshu, Kyushu und Shikoku umfasst, sowie etwa 1000 kleinere Inseln in unmittelbarer Nähe, nicht aber Utsryo (Ulleung), die Liancourt Felsen[...]“ und somit auch nicht die Gebiete Ulleungdo und Dokdo, und erließ keine weiteren Verfügungen. Die Entscheidung der alliierten Streitkräfte Dokdo aus japanischem Einzugsgebiet auszuschließen, liegt begründet in den Friedensverträgen von Cairo (1943) und Potsdam (1945). Dokdo wurde als Gebiet angesehen, das Japan in unerlaubter Weise und mit Gewalt während des Russisch-Japanischen Krieges vereinnahmt hatte, und das zu Korea gehörte. Nach Kriegsende wurde Dokdo den US Truppen unterstellt, bis es zusammen mit einigen anderen Inseln auf Beschluss der Vereinten Nationen der am 15. August 1948 gegründeten koreanischen Regierung übergeben wurde. Der Friedensvertrag von San Francisco bekräftigt diese UN Resolution. Die japanische Regierung erkannte nach dem Ende der Besetzung den Ausschluss Dokdos aus japanischem Hoheitsgebiet mit der Ratifizierung des Friendensabkommens von San Francisco an. Im Oktober 1951 legte die japanische Regierung dem Repräsentantenhaus eine Karte vor, die die Gesamtheit der japanischen Gebiete nach dem Vertrag von San Francisco darstellte, und auf der Dokdo klar außerhalb des japanischen Hoheitsgebietes liegt.
Streitpunkt Bombardierung Dokdos und Anerkennung der koreanischen Staatshoheit
Nach der Bombardierung Dokdos im Jahr 1952 veranlasste der Protest der koreanischen Regierung die amerikanische Air Force die Insel Dokdo aus der Bombardierungszone auszuschließen, und der koreanischen Regierung eine offizielle Erklärung für diese militärische Aktion zu übersenden. Dies, und die Tatsache, dass Dokdo innerhalb des koreanischen, nicht des japanischen Hoheitsgebietes liegt, die beide zu dieser Zeit neu vermessen und begrenzt wurden, bestätigt, dass Dokdo Teil der Republik Korea ist. Die weitere Nutzung Dokdos als Bombardierungsziel der US Force, sowie die wiederholte Bombardierung im Jahr 1952 gingen auf eine Anstiftung Japans zurück, wie japanische Regierungdokumente belegen.
Die folgende Konversation wurde zwischen Yamamoto, einem Mitglied der japanischen Regierung im Wahlkreis Shimane, und Ishihara, dem stellvertrenenden Außenminister bei einer Versammlung im japanischen Repräsentantenhaus am 23. Mai 1952 aufgezeichnet: Yamamoto: „Es sieht so aus, als sei die Gegend um Takeshima als militärische Übungszone der Besatzungsmacht bestimmt worden. Es wäre hilfreich für Japan die Staatshoheit über dieses Gebiet zu bekunden. Bitte teilen Sie mir mit, ob das Außenministerium dies wünscht.“ Ishihara: „Es scheint, dass eine solche Bestrebung besteht.“
Tatsächlich konnte Japan nie die Staatshoheit über Dokdo für sich beanspruchen, und jeglicher Anspruch auf die Insel muss als illegaler und nichtiger Versuch gesehen werden gegen koreanische Besitzansprüche auf Dokdo zu verstoßen. Auch wenn Japan nach 1905 versuchte die Staatshoheit über Dokdo zu erlangen, so hatte Korea diese schon lange Zeit vorher inne, was von einer ganzen Reihe wichtiger historischer Dokumente belegt wird, darunter die Sejong Sillok Jiriji (Geographische Aufzeichnungen in den Analen König Sejongs) von 1454, die Mangi Yoram (Die Grundlage der Regierung) von 1808, die kaiserliche Verordnung Nummer 41 von 1900, ein japanisches Dokument der Edo Shogunate von 1696, das japanischen Fischern verbot nach Ulleungdo zu segeln, die Chosenkoku Kosai-Shimatsu Naitansho (Vertraulicher Bericht über die Beziehungen Japans mit Korea) von 1870, das von der Meiji Regierung herausgegeben wurde, sowie der Dajokan Erlass von 1877.
Streitpunkt Involvierung des internationalen Gerichtshofs
Besonders auffallend an der japanischen Argumentation ist, dass die japanische Regierung auf eine Lösung des Dokdo-Konflikts durch den internationalen Gerichtshof besteht, während sie sich gleichzeitig weigert die Problematik der Diaoyutai/Senkaku Inseln (der „vier nördlichen Gebiete“) vor dasselbe Gericht zu bringen. Für Korea ist die Insel Dokdo von großer historischer Bedeutung, da sie als Symbol für das Ende der Unterdrückung Koreas durch japanische Kolonialisierung steht. Des Weiteren ist die Tatsache, dass Dokdo koreanisches Staatsgebiet ist anhand zahlreicher historischer Dokumente ausreichend belegt, und die koreanische Regierung sieht daher keinerlei Anlass diesen Besitzanspruch vor den internationalen Gerichtshof zu bringen. Aus koreanischer Sicht ist daher die einzig vertretbare Lösung des Konflikts ein unwiderruflicher Verzicht Japans auf die Insel Dokdo, und damit der Widerruf sämtlicher territorialer Besitzansprüche, die aus der Kolonialisierung hervorgegangen waren. |